BZT-Zulassung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation;

    Bis zum 7. April 2000 mussten alle Telekommunikations-Endeinrichtungen (Modems, Telefone, Anrufbeantworter etc.), die an ein deutsches Leitungsnetz angeschlossen werden sollten, eine technische Prüfung durch das BZT durchlaufen und erhielten nach positiver Beurteilung eine BZT-Zulassungsnummer zugewiesen (kenntlich gemacht durch einen Aufkleber mit einer Nummer und dem Bundesadler).

    Mit der ab dem 8. April 2000 in Deutschland anzuwendenden EU-Richtlinie 1999/5/EG liegt nun die Verantwortung für das Einhalten der technischen Standards bei den Geräteherstellern selbst. Durch das Anbringen des CE-Zeichens am Gerät, das Ausstellen einer Konformitätserklärung und das Bereitstellen ausführlicher Benutzerinformationen dokumentiert der Hersteller, dass er die Einhaltung technischer Vorgaben für den ordnungsgemäßen Betrieb seines Produkts gewährleistet. Insofern ist eine separate BZT-Zulassung bei modernen Telekommunikations-Endgeräten nicht mehr notwendig.