Außerbörslicher Handel

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    Wertpapierhandel, der außerhalb der ordentlichen Börsenzeiten und nicht in den offiziellen Räumen der Börse stattfindet. Außerbörslicher Handel wird in der Regel als Telefonhandel abgewickelt und kann sowohl vor- als auch nachbörslich erfolgen. Vor allem Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften nutzen diese Möglichkeit.

    Kalenderblatt - 18. April

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    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
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