Aussagepflicht
Aus WISSEN-digital.de
Unter Aussagepflicht versteht man die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Zeugen, vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Eine vorsätzliche, falsche uneidliche Aussage (§ 153 Strafgesetzbuch) und Meineid (§ 154 Strafgesetzbuch) sind strafbar.
Es bestehen jedoch Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (z.B. Ehegatten, Journalisten).
Kalenderblatt - 19. April
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