Ausnahmezustand
Aus WISSEN-digital.de
eine durch die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bedingte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Einschränkung der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte in Krisenzeiten (z.B. Katastrophen). Während eines Ausnahmezustands erhält die Regierung außerordentliche Vollmachten. Die normale Gesetzgebung wird meistens durch Notverordnungen ersetzt. Grundrechte und Verfassungsnormen werden außer Kraft gesetzt. Polizei oder Militär übernehmen im zivilen Bereich wichtige Aufgaben (Kontrolle der Massenmedien, Wirtschaft und Verwaltung). Im Grundgesetz war ursprünglich kein Ausnahmezustand vorgesehen, mit den Notverordnungsgesetzen (1968) wurde ein verfassungsrechtlich legaler Ausnahmezustand geschaffen.
Kalenderblatt - 13. Juli
| 1816 | Erste Rheinfahrt eines Dampfschiffs. |
| 1870 | Das Erste Vatikanische Konzil billigt das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes bei Definitionen der Glaubens- und Sittenlehre. |
| 1931 | Der so genannte "Schwarze Montag" erschüttert die deutsche Wirtschaft. |
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