Ausführen von Gesetzen

    Aus WISSEN-digital.de

    Unter Ausführen von Gesetzen ist die Verwirklichung eines Gesetzes durch die Exekutive (vollziehende Gewalt) zu verstehen.

    Die Länder leisten Folge gegenüber den Gesetzen und Weisungen des Bundes, Artikel 83 Grundgesetz. In einzelnen Fällen werden Bundesgesetze von der bundeseigenen Verwaltung ausgeführt; z.B. auswärtiger Dienst, Bundesfinanzwesen, Bundesgrenzschutz, Bundesbahn.

    Die Ausführung der Landesgesetze geschieht durch das Land, Artikel 30 Grundgesetz.