Aufenthaltserlaubnis

    Aus WISSEN-digital.de

    Das seit dem 1. Januar 2005 gültige Aufenthaltsgesetz löst das bisherige Ausländergesetz ab. Dadurch wird die Struktur des deutschen Ausländerrechts komplett geändert. Statt der bislang gültigen fünf verschiedenen Formen von Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie Aufenthaltsberechtigung) sind nur noch zwei Aufenthaltstitel vorgesehen: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Klassische Fälle von Ausländern, die eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind solche, die im Wege des Familiennachzugs zu in Deutschland lebenden Ausländern oder deutschen Staatsangehörigen einreisen sowie besonders qualifizierte Arbeitskräfte. Asylberechtigte und Flüchtlinge im Sinn der Genfer Konvention erhalten ebenfalls eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis.