Aufenthalt

    Aus WISSEN-digital.de

    vorübergehendes Verweilen an einem Ort. Manche Staatsverfassungen erkennen das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes (Bundesrepublik Deutschland, Schweiz) an. Ist der Aufenthalt mit der Absicht dauernden Verbleibens verbunden, so wird er zum Wohnsitz (Niederlassung) und bedarf damit einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Genehmigung zum Aufenthalt für Ausländer wird durch eine dafür zuständige Behörde erteilt.