Arbeitsgericht
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtsbarkeit, vor der Streitfälle privatrechtlicher Natur zwischen Tarifpartnern oder auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhandlung kommen. Entschieden wird nach dem Arbeitsgerichtsgesetz durch Urteil. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden von folgenden Gerichten verhandelt: Die Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz, die Landesgerichte die Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revisionsinstanz.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |