Arbeitsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Gerichtsbarkeit, vor der Streitfälle privatrechtlicher Natur zwischen Tarifpartnern oder auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhandlung kommen. Entschieden wird nach dem Arbeitsgerichtsgesetz durch Urteil. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden von folgenden Gerichten verhandelt: Die Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz, die Landesgerichte die Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revisionsinstanz.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.