Arbeitsdirektor
Aus WISSEN-digital.de
Vorstandsmitglied eines Unternehmens, für das das Mitbestimmungsgesetz gilt, welches vom Aufsichtsrat berufen und für Sozial- und Personalangelegenheiten zuständig ist. Er wird wie ein normales Vorstandsmitglied gewählt, kann aber nicht gegen die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter eingesetzt werden. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, einen Arbeitsdirektor zu bestellen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |