Arbeitgeberanteil

    Aus WISSEN-digital.de

    der in Deutschland gesetzlich geregelte Beitrag, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu leisten hat. In Kranken-, Renten-, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung sind dies 50 Prozent des Beitragssatzes. Die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber ganz.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.