Anweisung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 783 Bürgerliches Gesetzbuch eine schriftliche Willenserklärung, durch die jemand (Anweisender) einen anderen (Angewiesener, Bezogener) beauftragt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere usw. zu leisten (besondere Arten: Wechsel, Scheck). Händigt der Anweisende dem Dritten die Anweisung aus, so ist dieser ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenem Namen zu erheben. Der Angewiesene ist ermächtigt, auf Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten.

    Nimmt der Angewiesene die Anweisung an, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet (§ 784 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach § 785 Bürgerliches Gesetzbuch ist der Angewiesene nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.