Anklageschrift
Aus WISSEN-digital.de
die zur Anklageerhebung erforderliche, schriftliche Anklage. In ihr muss gemäß § 200 Strafprozessordnung enthalten sein, der Anklagesatz (Angeschuldigter, die Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Tat und die anzuwendenden Strafvorschriften), die Beweismittel, das Gericht vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll und die Angabe des Verteidigers.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird die Anklageschrift beim zuständigen Gericht eingereicht; dadurch wird die öffentliche Anklage erhoben.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |