Anfechtung einer Prüfung – Ein Überblick

    Aus WISSEN-digital.de

    Prüfungen sind wohl für die meisten Menschen eine eher unliebsame Angelegenheit. Sie sind mit einem hohen Lern- und Zeitaufwand und oft mit großem psychischem Stress verbunden. Ganz besonders ärgerlich ist es da, wenn man all die Mühen auf sich genommen hat und die Zensur schlecht ausfällt oder die Prüfung gar nicht bestanden wurde. Wenn die Bewertung ungerechtfertigt ist, muss man das jedoch nicht so hinnehmen. Dann gibt es die Möglichkeit, das Prüfungsergebnis anzufechten.

    Was genau versteht man unter "Prüfungsanfechtung"?

    Ein Prüfungsergebnis anfechten kann in der Regel jede Person, welche die Bewertung ihrer Prüfung für nicht rechtens erachtet und sich diesbezüglich ungerecht behandelt fühlt. Wenn die Anfechtung nach einem offiziellen Verfahren erfolgreich war, wird die Prüfung entweder neu bewertet oder der Student hat die Möglichkeit, diese zu wiederholen.

    Wie läuft ein solches Verfahren ab?

    Zur Prüfungsanfechtung hat jeder Student einen Monat Zeit nachdem er das Prüfungsergebnis inklusive der Widerrufsbelehrung erhalten hat. Diese Frist verlängert sich auf ein ganzes Jahr, wenn die Verantwortlichen die Rechtsbehelfsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen. Das Verfahren zur Prüfungsanfechtung unterscheidet sich nach Bundesland und Hochschule. Grundsätzlich kann man sich aber an folgendem Vorgehen orientieren:

    Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses geht es darum, bei der Prüfungsbehörde einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Dort kann sich der Student ein Bild davon machen, wie die Prüfung korrigiert wurde und wie es in der Folge zu der jeweiligen Bewertung kam. Daraufhin muss dieser eine schriftliche Begründung der Bewertung durch den Prüfer beantragen, ebenfalls bei der Prüfungsbehörde. In einem nächsten Schritt muss der Student ein Schreiben aufsetzen, indem er seinen Widerspruch erklärt und darlegt, aus welchen Gründen er die Bewertung so nicht annimmt. Den Widerruf kann auch ein Anwalt verfassen.

    Vorab sollte man sich in jedem Fall mit den Formalien ausführlich auseinander setzen. Fachanwälte für Verwaltungsrecht geben detaillierte Informationen und bieten professionelle Beratung zu den Grundlagen und Fristen der Prüfungsanfechtung. Von ihnen erfahren Prüflinge, wie sie in kritischen Situationen gezielt vorgehen, zum Beispiel wenn sie während der Prüfung durch erheblichen Lärm gestört werden oder sich unverschuldeterweise zum Prüfungstermin verspäten. Sie leisten Unterstützung oder übernehmen das Verfahren für den Klagenden.

    Für wen kann sich die Anfechtung einer Prüfung lohnen?

    Laut Experten werden Prüfungen in den meisten Fällen dann angefochten, wenn das Ergebnis eine schlechte Zensur ist oder der Student die Prüfung nicht bestanden hat und dies für den weiteren beruflichen Werdegang eine wesentliche Rolle spielt. Besonders betroffen sind davon Absolventen des Jura-Studiengangs, bei denen die Note aus dem ersten und zweiten Staatsexamen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft sehr entscheidend ist. Grundsätzlich kann man jede Prüfung anfechten, die vom Staat oder anderen Trägern hoheitlicher Gewalt abgenommen wird. Das sind zum Beispiel.

    • Staatsexamina von Lehrern, Juristen und Ärzten
    • Abschlussprüfungen an Hoch- und Fachhochschulen
    • Meisterprüfungen
    • Prüfungen für Steuerberater
    • Staatliche Prüfungen zum Abschluss eines sozialen Berufes

    Erfolgreich kann eine Prüfungsanfechtung unter anderem in folgenden Fällen sein:

    • Bewertungsfehler: Eine richtige Antwort wurde als falsch bewertet
    • Malus-Regelung: In einem Multiple-Choice-Test wurde eine falsche Antwort nicht mit null Punkten bewertet, sondern sogar noch mit Punkteabzug bestraft, was widerrechtlich ist
    • Prüfungszeit: Dem Prüfling stand keine ausreichende Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben zur Verfügung
    • Prüfungsunfähigkeit: Der Student war aufgrund einer unerkannten Krankheit nicht prüfungsfähig
    • Verstoß gegen das Grundgesetz: Es wurde gegen Artikel 3 GG, dem Grundsatz zur Chancengleichheit verstoßen
    • Befangenheit des Prüfers
    • Folgefehler wurden nicht berücksichtigt

    Tipp: Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Prüfungsanfechtung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung der Schule oder Hochschule festgelegt. Insofern bietet dieses Schriftstück eine erste gute Orientierung für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine Prüfung anzufechten.

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