Anerkennung
Aus WISSEN-digital.de
- Privatrecht: Zugeständnis, dass ein Rechtsverhältnis besteht, Bestätigung einer bestehenden Verpflichtung. Die Anerkennung unterbricht die Verjährung.
- Völkerrecht: Anerkennung eines neuen Staates oder einer Regierung durch entsprechende Handlungen (de-facto-Anerkennung, vorläufig) oder ausdrücklicher Erklärung (de-jure-Anerkennung, rechtlich abgesichert und endgültig).
KALENDERBLATT - 18. Januar
1701 | Preußen wird durch die Krönung Friedrichs I. zum Königreich. |
1793 | König Ludwig XVI. wird zum Tode verurteilt. |
1871 | Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum deutschen Kaiser. |
MAGAZIN
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