Amnestie
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch: amnestia, "Vergessen")
gesetzlich bedingter Straferlass für meist politische Straftäter, sofern die Strafe rechtskräftig verhängt, jedoch nicht vollständig vollstreckt wurde. In Rechtsstaaten werden Amnestien auf der Basis von erlassenen Gesetzen durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Straffreiheitsgesetz. Ausgesprochen werden Amnestien z.B. beim Wechsel von Regierungen oder Regierungssystemen.
Kalenderblatt - 16. Juni
| 1815 | Napoleon besiegt nach seiner Flucht von der Insel Elba in der Schlacht von Ligny Preußen. |
| 1898 | Die Amerikaner besetzen im amerikanisch-spanischen Krieg die Insel Kuba. |
| 1932 | Ende der deutschen Reparationszahlungen. |
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