Amateurfunk

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    auch: Amateurfunkdienst;

    Der Amateurfunk ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Funkverkehr untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird. Er erfolgt auf zugeteilten Frequenzbereichen (Amateurfunkbänder im Kilohertz-, Megahertz- und Gigahertzbereich). Weitere technische Bedingungen wie Sendearten (Telegrafie, Sprechfunk, Amateurfernsehen - ATV), Sendeleistungen und zulässige parasitäre Nebenaussendungen sind in entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Staaten festgelegt.

    Zum Betreiben eines Amateurfunksenders ist eine Genehmigung erforderlich, die erst nach einer Prüfung (Nachweis über funk- und betriebstechnische Kenntnisse) erteilt wird. Die amtliche technische Abnahme der Funkanlage, z.B. zur Kontrolle der Einhaltung der zugelassenen minimalen Störausstrahlung) ist nicht in allen Staaten erforderlich. Seit Beginn der Aktivitäten in der Funktechnik bis heute haben Funkamateure Pionierarbeit bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen der elektromagnetischen Wellen geleistet.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.