Alterssicherung der Landwirte

    Aus WISSEN-digital.de

    bis 1995: Altershilfe;

    Zweig der Sozialversicherung. Altersgeld für selbstständige Landwirte vom 65. Lebensjahr an.

    Die Leistungen umfassen medizinische und rehabilitierende Leistungen, Altersrente, vorzeitige Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen Todes an Witwen, Witwer und Waisen sowie sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens, z.B. bei Schwangerschaft, Kuren, Todesfällen (§ 7ff. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte). Träger sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften; Aufbringung der Mittel durch Beiträge und staatlichen Zuschuss. Anspruch auf Altersgeld besteht ebenso für mitarbeitende Familienangehörige, § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 löste die Alterssicherung der Landwirte die so genannte Altershilfe am 1. Januar 1995 ab.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.