Allod

    Aus WISSEN-digital.de

    (germanisch)

    im Mittelalter das freie Eigentum im Gegensatz zum Lehns- und Nutzungsgut, besonders in erbrechtlicher Beziehung; später Bezeichnung für vererbbare Lehensgüter, vom Besitzer selbst bewirtschaftete (nicht verpachtete) Außenwerke eines Gutshofes und für Güter, über die der Besitzer frei verfügen kann.

    (im Gegensatz zu: Fideikommissgut)