Allgemeinverbindlichkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Allgemeinverbindlichkeit ist die Verbindlichkeit einer rechtlichen Bestimmung für jedermann.

    Im Arbeitsecht kann durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesminister für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkung des Tarifvertrages auch auf nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden, § 5 Tarifvertragsgesetz.

    Kalenderblatt - 18. Februar

    1943 Die Geschwister Hans und Sophie Scholl verteilen in der Universität München Flugblätter, in denen sie zum passiven Widerstand gegen das Hitler-Regime aufrufen.
    1960 Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay gründen eine lateinamerikanische Freihandelszone.
    1962 Eine verheerende Sturmflut richtet in Deutschland schwere Schäden an und fordert mehrere Menschenleben.