Allgemeinverbindlichkeit
Aus WISSEN-digital.de
Allgemeinverbindlichkeit ist die Verbindlichkeit einer rechtlichen Bestimmung für jedermann.
Im Arbeitsecht kann durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesminister für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkung des Tarifvertrages auch auf nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden, § 5 Tarifvertragsgesetz.
Kalenderblatt - 18. Februar
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