Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Abk.: AGB; umgangssprachlich auch: Kleingedrucktes;
§ 1 Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; vorformulierte Vertragsbedingungen, die die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsabschluss auferlegt. Sie regeln z.B. Leistungsort, Zahlungsart, Gerichtstand usw. Unwirksam sind Klauseln, die den Vertragsgegner unangemessen benachteiligen oder den Verwender der AGB einseitige Vorteile einräumen, z.B. Ausschluss der Haftung für grobes Verschulden.
Bei Vertragsabschluss hat der Verwender ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen; die andere Partei muss diese zur Kenntnis nehmen und sich einverstanden erklären.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |