Akzept
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Annahme")
- Annahme eines Wechsels durch Unterschrift des Bezogenen quer am linken Rand des Wechsels (Artikel 28 Wechselgesetz). Das Akzept ist eine formbedürftige Willenserklärung. Der Annehmende verpflichtet sich, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen.
- der akzeptierte Wechsel.
- Annahme eines Vertragsantrages.
Kalenderblatt - 13. Dezember
1642 | Der holländische Seefahrer Abel Tasman, der als erster Navigator Australien umsegelt, entdeckt Neuseeland. |
1888 | An der Pariser Börse kommt es zum so genannten Panama-Krach. Ferdinand de Lesseps, Gründer der Gesellschaft für den Bau des Panamakanals, wird 1893 zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt. |
1935 | Die spanische dramatische Romanze "Doña Rosita bleibt ledig oder Die Sprache der Blumen" von Federico García Lorca hat in Barcelona Premiere. |
Magazin
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