Aktiengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Bundesgesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gegliedert in vier Bücher:

    §§ 1-277 Aktiengesetz (erstes Buch) enthalten u.a. allgemeine Vorschriften zur Aktiengesellschaft, deren Gründung, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Verfassung der Aktiengesellschaft, über den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Auflösung.

    §§ 278-290 Aktiengesetz (zweites Buch) regeln die Vorschriften der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

    §§ 291-337 Aktiengesetz (drittes Buch) regeln die verbundenen Unternehmen und §§ 394-410 Aktiengesetz (viertes Buch) enthalten die Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
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    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.