Akkreditiv

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Auftrag an eine Bank, an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, entweder gegen bloße Legitimation (Bar-Akkreditiv) oder bestimmte Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).
    2. Beglaubigungsschreiben (eines Diplomaten), das er bei Amtsantritt dem Präsidenten des Empfangsstaates vorlegen muss.