Akkreditiv
Aus WISSEN-digital.de
- Auftrag an eine Bank, an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, entweder gegen bloße Legitimation (Bar-Akkreditiv) oder bestimmte Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).
- Beglaubigungsschreiben (eines Diplomaten), das er bei Amtsantritt dem Präsidenten des Empfangsstaates vorlegen muss.
Kalenderblatt - 25. März
1578 | Die englische Königin [[Elisabeth I. (England)<Elisabeth I.]] vergibt erstmals ein Siedlungspatent. |
1945 | Die britischen Truppen überschreiten den Rhein. |
1954 | Die Sowjetunion erklärt die DDR zum souveränen Staat. |
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