Akademische Freiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    von Wilhelm von Humboldt geprägtes Ideal der Freiheit der Studierenden und Dozenten an der Universität bezüglich der Einteilung von Lern- bzw. Lehrstoff und Zeitaufwand; wird durch aufgeblasene Lehrpläne, eine übermäßige Anzahl an Studierenden oder durch Zulassungsbeschränkungen zu diversen Studienfächern, z.B. durch den Numerus clausus, heute weitgehendst eingeschränkt. Diese Freiheit von Lehre und Forschung ist in Deutschland im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankert.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.