Affekthandlung

    Aus WISSEN-digital.de

    Handlung im Zustand höchster Erregung, die nicht vom Willen gelenkt ist (kann im Strafrecht verminderte Schuldfähigkeit bedeuten, § 20 Strafgesetzbuch).

    Zwei Arten des Affekts werden dabei unterschieden: asthenischer (Verwirrung, Furcht, Schrecken) und sthenischer (Hass, Zorn, Kampfeseifer).