Abstraktionsprinzip
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Das Abstraktionsprinzip ist der Grundsatz, dass Erfüllungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag über eine Sache) und Verpflichtungsgeschäft (z.B. Übereignung der Sache) losgelöst voneinander zu betrachten sind. Die Unwirksamkeit des einen Geschäftes (z.B. durch Anfechtung wegen Formmangels oder Irrtum) berührt die Wirksamkeit des anderen Geschäftes nicht.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |