Abstand (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Im Mietrecht einmalige Zahlung des Mieters an den Vermieter (als Sicherheit für an der Wohnung zu erbringende Sachleistungen nach Abnutzung) oder an den Vormieter für an der Wohnung bereits erbrachte Sachleistungen. Siehe auch Baukostenzuschuss
    2. Im Straßenverkehr hat nach § 4 Straßenverkehrsordnung der Fahrzeugführer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß zu halten, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht, wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben; wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.