Absorptionsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    § 52 Absatz 2 Strafgesetzbuch, juristischer Grundsatz zur Strafbestimmung; verletzt eine Person mit ein und derselben Handlung mehrere Strafgesetze, wird die Strafe nach dem Gesetz verhängt, das die schwerste Strafe androht. Dadurch werden die anderen Strafen absorbiert.