Abschluss
Aus WISSEN-digital.de
- im Handelsrecht: ein Handelsgeschäft wird abgeschlossen.
- im Privatrecht: der Begriff für das Zustandekommen eines Vertrages.
- nach dem Handelsgesetzbuch (HGB § 242ff.) die Verpflichtung für Kaufleute, einen Jahresabschluss ihrer Geschäftstätigkeiten am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |