Abschluss

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Handelsrecht: ein Handelsgeschäft wird abgeschlossen.
    2. im Privatrecht: der Begriff für das Zustandekommen eines Vertrages.
    3. nach dem Handelsgesetzbuch (HGB § 242ff.) die Verpflichtung für Kaufleute, einen Jahresabschluss ihrer Geschäftstätigkeiten am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.