Abschlagsdividende

    Aus WISSEN-digital.de

    Abschlagszahlung oder Vorauszahlung auf die periodisch (jährlich) anfallende Dividendenausschüttung. Der Vorstand kann gemäß § 59 (1) AktG laut Satzung ermächtigt werden, einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten, sofern ein vorläufiger Geschäftsjahresabschluss einen Jahresüberschuss ausweist.