Abrüstung

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    Beschränkung, Verminderung und Abbau militärischer Machtmittel wie der Streitkräfte sowie Rüstungskontrolle mit dem Ziel, den Frieden zu sichern. Das Völkerrecht fordert von allen Staaten, sich aktiv für die allgemeine und vollständige Rüstungsbeschränkung einzusetzen.

    Erste Bemühungen um eine allgemeine Abrüstung gab es im Jahre 1899 (1. Haager Friedenskonferenz) und verstärkt nach dem Ersten Weltkrieg. Sie scheiterten jedoch an den ungleichen Auflagen für Sieger und Besiegte und am Aufkommen von Faschismus und Nationalsozialismus. Erst nach 1945 wuchs angesichts der nuklearen Bedrohung und des Atombombenabwurfs auf die japanische Stadt Hiroshima die Einsicht, dass zur Abrüstung letztlich keine Alternativen existieren. Seither wurden die Abrüstungsverhandlungen hauptsächlich zwischen den Supermächten des Kalten Krieges, den USA und der UdSSR, geführt. 1963 kam es zu einem Teststoppabkommen für Kernwaffen, 1968 folgte der Atomwaffensperrvertrag, 1972 ein Verbot von bakteriologischen Kampfstoffen sowie eine Begrenzung der strategischen Rüstung (SALT, ABM), und 1987 gelang mit dem INF-Abkommen ein erster Schritt zur nuklearen Abrüstung.

    Im Zuge der wesentlich in der Amtszeit Michail Gorbatschows (1985-91) durchgesetzten Entspannungspolitik wurden auch auf dem Gebiet der chemischen und konventionellen Waffen Fortschritte erzielt, vor allem in Vereinbarungen zur Reduzierung des Waffenpotenzials. Der am 31. Juli 1991 in Moskau unterzeichnete START-I-Vertrag (Strategic Arms Reduction Talks) zwischen der Sowjetunion und den USA sah eine Verringerung der atomaren Gefechtsköpfe auf jeweils 6 000 Stück bis zum Jahr 2001 vor. Im Januar 1993 kam es zu einer Neufassung im START-II-Vertrag; außerdem unterzeichneten rund 100 Staaten eine "Internationale Konvention zum Verbot und zur Zerstörung von Chemiewaffen".

    Der Atomwaffensperrvertrag wurde im Jahr 1995 unbefristet verlängert. Vier Jahre später trat der Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen in Kraft. Im Rahmen der UN-Konferenz im Mai 2000 über die Umsetzung des Atomwaffensperrvertrags einigten sich die fünf Atommächte auf eine völlige nukleare Abrüstung, die bis 2005 begonnen werden soll. Die USA kündigten im Dezember 2001 einseitig den ABM-Vertrag.

    Allgemeine Probleme sind das Rüstungsniveau in den Krisenregionen des Nahen Ostens und Asiens sowie der boomende internationale Waffenhandel vor allem aus den Beständen der früheren Sowjetunion, dessen Kontrolle Aufgabe unter anderem der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist.