Abmahnung
Aus WISSEN-digital.de
allgmein der Hinweis auf die Verletzung vertraglicher Pflichten, die sich bspw. aus dem Arbeitsvertrag ergeben, um weitere Verstöße zu verhindern.
Die Abmahnung hat mehrere Funktionen: Sie soll schriftlich festhalten, dass ein Fehlverhalten stattfand und sie weist darauf hin, dass der Vertragspartner dieses Verhalten als negativ bemerkt hat und bei weiterem Fehlverhalten eine Vertragskündigung droht.
Im Arbeitsrecht unterliegt die Abmahnung nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat; sie ist eine Kündigungsvoraussetzung.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |