Abgaben

    Aus WISSEN-digital.de

    Gelder, die der Staat auf Grund seiner öffentlichen Finanzhoheit von Unternehmern und Privatpersonen erhebt; Man unterscheidet:

    1. Steuerabgaben;

    2. Sozialabgaben;

    3. sonstige Abgaben: Hierzu gehören

    a) Abgaben ohne Gegenleistung (generelle Abgaben) wie z.B. Zölle, Abschöpfungen;

    b) spezielle Abgaben, die auf einer Gegenleistung beruhen und meist dem Lastenausgleich dienen.

    Die Betreibung und Verwaltung der Abgaben wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1977 in der Abgabenordnung, Abk.: AO, geregelt.