Zwang

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    1. äußerer Zwang: körperliche oder seelische Nötigung zu Handlungen oder Denkweisen, die nicht mit der freien Entscheidung einer Person übereinstimmen. Nach neueren Erkenntnissen sollte in der Pädagogik auf Zwang möglichst verzichtet werden, es sei denn, es liegt eine direkt Gefahrensituation vor.
    1. innerer Zwang: Beherrscht sein von Impulsen oder Gedanken, meist negativer Art, die dem Betroffenen als fremd und nicht ihm entsprechend empfunden werden, meistens mit Angst verbunden. Die Fremdartigkeit der Gedanken oder Impulse wird dabei im Gegensatz zum Wahn stets durch das Realitätsbewusstsein beim vom Zwang Beherrschten erkannt, auf Grund der empfundenen Bedrohung werden die erzwungenen Handlungen wider jede Einsicht in deren Unsinnigkeit aber trotzdem ausgeführt (Zwangserkrankung). Gemeinsam ist den Zwangserkrankungen die Zwangsneurose als Symptom. Zwang tritt auf als spezielle Verhaltensweisen wie Geiz und Pedanterie, als Zwangsvorstellungen und -gedanken (Zähl- und Denkzwänge, Wiederholungen von Worten), als Zwangshandlungen wie Waschzwang, als Kontrollzwänge wie das wiederholte Prüfen, ob Fenster, Türen, Wasserhähne etc. geschlossen sind, und es gibt Zwangsimpulse mit negativen Wünschen, die meist nicht ausgeführt werden.