Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ZJI;

    dritter Pfeiler im Vertrag von Maastricht (1992) zur Gründung der Europäischen Union, 1997 durch den Amsterdamer Vertrag sowie 2001 durch den Vertrag von Nizza erweitert.

    Hauptaufgabe der ZJI ist die Schaffung "eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", der durch die Abschaffung der Kontrolle an Innengrenzen (siehe Schengener Abkommen), Freizügigkeit von Waren, Personen und Kapital und verstärkte innere Sicherheit im Rahmen gemeinsamer Verbrechensbekämpfung verwirklicht werden soll. Die ZJI umfasst die Asyl- und Einwanderungspolitik, die Überwachung der Außengrenzen der EU und die polizeiliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten (Europol).

    Zentrales Organ für die Abstimmung und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ist der Ministerrat, der nach Anhörung des Europäischen Parlaments z.B. Übereinkommen und verbindliche Rahmenbeschlüsse verabschieden kann. Überwacht wird die Umsetzung der Vertragsbestimmungen für die Bereiche justizielle und innenpolitische Zusammenarbeit durch den Europäischen Gerichtshof.