Zuhälterei
Aus WISSEN-digital.de
das Beziehen des Lebensunterhaltes aus den Einkünften einer Prostituierten. Die so genannte ausbeuterische Zuhälterei sowie die gewerbsmäßige Vermittlung der Prostitutionsausübung sind in Deutschland strafbar und werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |