Zugversuch

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    auch: Zerreißversuch;

    Prüfverfahren der mechanisch-technologischen Werkstoffprüfung, bei dem ein Probestab infolge eines auf ihn einwirkenden einachsigen Spannungszustandes in seiner Längsrichtung so lange gedehnt wird, bis Bruch eintritt. Die auftretenden Dehnungen können sowohl elastisch als auch elastisch-plastisch sein. Es wird beim Versuchsablauf ein Kraft-Verlängerungs-Diagramm aufgezeichnet, aus dem mit den Beziehungen für die Spannung und für die Dehnung das Spannungs-Dehnungs-Diagramm errechnet werden kann.

    Im Zugversuch können folgende, das Festigkeits- und Verformungsverhalten eines Werkstoffes charakterisierende Kenngrößen ermittelt werden: Elastizitätsgrenze, Streckgrenze, Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Bruchdehnung, Einschnürung, spezifische Formänderungsarbeit, Völligkeitsgrad, Elastizitätsmodul. Bruchdehnung und Einschnürung sind Kenngrößen für das plastische Formänderungsvermögen, da sie nach dem Bruch des Probestabes durch Ausmessen desselben bestimmt werden. Für die Prüfung verwendet man runde oder rechteckige Proportionalitätsstäbe. Die Festigkeitswerte des Zugversuchs sind wesentliche Voraussetzung für die Dimensionierung von statisch beanspruchten Konstruktionen.