Zivilsenat

    Aus WISSEN-digital.de

    Spruchkörper bei den Oberlandesgerichten (drei Richter einschließlich des Vorsitzenden), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (drei oder fünf Richter einschließlich des Vorsitzenden) und dem Bundesgerichtshof (fünf Richter, einschließlich des Vorsitzenden), die über Revisionen, Berufungen und Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten entscheiden.