Zinsabschlag

    Aus WISSEN-digital.de

    Quellensteuer bei Kapitaleinkünften, die zugleich eine Sonderform der Kapitalertragssteuer ist. Die Steuer auf inländische Zinseinkünfte beträgt 30 %. Sie wird von den Kreditinstituten einbehalten und anschließend direkt an das Finanzamt abgeführt. Allerdings wird die Steuer nur dann abgeführt, wenn der Freibetrag des Steuerpflichtigen überschritten ist. Erteilt der Steuerpflichtige seiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag, kann er die Zahlung ganz oder teilweise vermeiden.