Zeugnis

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    1. Zeugenaussage.
    1. allgemein eine Aussage über Tatsachen; z.T. als Urkunde (z.B. Führungszeugnis).
    1. schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Dauer und Art der Beschäftigung (Arbeitszeugnis); auf Verlangen des Arbeitnehmers auch über sein Verhalten und seine Leistungen.
    1. Urkunde über erbrachte Leistungen in den einzelnen Schulfächern oder Kursen während eines halben (Halbjahreszeugnis) oder ganzen Schuljahrs (Versetzungszeugnis) oder beim Schulabgang (Abschluss- oder Abgangszeugnis); in der Regel mit Benotung. Abgangszeugnisse belegen die Berechtigung zur weiteren Berufsausbildung oder zum Studium.