Zeuge
Aus WISSEN-digital.de
- Person, deren Anwesenheit bei bestimmten Rechtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei der Eheschließung).
- Person, die in einem Gerichtsverfahren über von ihr beobachtete tatsächliche Vorgänge Auskunft geben soll; ein geladener Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und seine Aussage wenn nötig zu beschwören (Zeugnispflicht). Die Verletzung dieser Pflichten zieht Ordnungsstrafen (Geld- oder Haftstrafe) nach sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben bestimmte Angehörige der Parteien (Verlobte, Ehegatten, nahe Verwandte), außerdem Ärzte, Geistliche, Journalisten.
Kalenderblatt - 14. Oktober
| 1066 | Der Normannenkönig Wilhelm besiegt in der Schlacht bei Hastings den Angelsachsen Harald. |
| 1806 | Preußen unterliegt in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt gegen Napoleon I. |
| 1944 | Erwin Rommel wählt, von Hitler vor die Alternative Freitod oder Todesurteil gestellt, den "Selbstmord" durch Gift. |
Magazin
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