Zeuge
Aus WISSEN-digital.de
- Person, deren Anwesenheit bei bestimmten Rechtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei der Eheschließung).
- Person, die in einem Gerichtsverfahren über von ihr beobachtete tatsächliche Vorgänge Auskunft geben soll; ein geladener Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und seine Aussage wenn nötig zu beschwören (Zeugnispflicht). Die Verletzung dieser Pflichten zieht Ordnungsstrafen (Geld- oder Haftstrafe) nach sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben bestimmte Angehörige der Parteien (Verlobte, Ehegatten, nahe Verwandte), außerdem Ärzte, Geistliche, Journalisten.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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