Wucher
Aus WISSEN-digital.de
Ausbeutung einer Notlage oder der Gutgläubigkeit durch übermäßigen Vermögensgewinn, der in auffälligem Missverhältnis zur Leistung steht; strafrechtlich relevante Gewinnausschöpfung. Wucherische Rechtsgeschäfte gelten als sittenwidrig und somit als nichtig (§ 138 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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