Worauf sollten Arbeitgeber bei Arbeitgeber-Bewertungsplattformen achten?

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    In zahlreichen Unternehmen gibt es schon einen drastischen Mangel an Fachkräften. Der Fachkräftemangel zieht sich durch sämtliche Bereiche. Deshalb gibt es nicht nur in der Planung und Verwaltung zu wenige Mitarbeiter, die in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Auch auf der ausführenden Seite gibt es nicht mehr genug Personal, die Artikel herstellen oder bearbeiten können. Deshalb präsentieren sich inzwischen viele Unternehmen auf Bewertungsportalen. Dort können sich potenzielle Interessenten im Voraus über ein Unternehmen informieren. Sie finden dort auch Bewertungen von aktiven oder ehemaligen Angestellten.

    Für wen sind solche Plattformen wichtig?

    Arbeitgeber-Bewertungsplattformen sind sowohl für die Unternehmen als auch für potenzielle Bewerber wichtig. Die Arbeitgeber können sich dort von ihrer besten Seite präsentieren. Dadurch können sie recht einfach Werbung für sich machen, um neue Mitarbeiter zu finden. Interessenten finden auf solchen Plattform Informationen, die weit über die bereits bekannten Informationen hinausgehen. Besonders interessant für die meisten Bewerber sind folgende Punkte:

    • Gehalt
    • Zusatzleistung
    • Arbeitszeiten
    • Umgang mit Mitarbeitern

    Es werden auf derartigen Plattformen zumeist keine konkreten Angaben zu den Gehältern veröffentlicht. Viel mehr wird beschrieben, ob das Unternehmen eher überdurchschnittlich hohe Gehälter bezahlt und welche Zuwendungen zusätzlich zu bekommen sind. Dabei kann es sich um einen Dienstwagen oder eine Dienstwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes handeln. Zudem wird oftmals beschrieben, ob auch hin und wieder die Arbeit im Homeoffice angeboten werden kann.

    Bewertungen können auch negativ ausfallen

    Es gibt auch Situationen, in denen Mitarbeiter den Arbeitgeber negativ bewerten. Manchmal liegt es daran, wenn Angestellte entlassen wurden, die mit einer solchen Maßnahme nicht einverstanden waren und sich ungerecht behandelt fühlen. In anderen Fällen sind es Bewerber, die abgelehnt wurden. Diese Personen möchten sich gerne für die Ablehnung rächen und veröffentlichen dann äußerst negative Dinge, die nicht immer zutreffend sind. Dadurch kann der Ruf eines Unternehmens in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollten Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob es auf einer solchen Plattform ungerechtfertigte Bewertungen über sie gibt. Entdeckt ein Arbeitgeber Verunglimpfungen, so kann er sie löschen lassen. Das ist nicht so ohne weiteres möglich. Deshalb wird die Vorgehensweise nachfolgend beschrieben.

    Auf ungerechtfertigte Bewertungen reagieren

    Zu den bekanntesten Bewertungsplattformen für Arbeitgeber gehört Glassdoor. Dieses wird inzwischen von zahlreichen Interessenten genutzt, um sich über Arbeitsbedingungen und den Umgang der Arbeitgeber mit den Angestellten zu informieren. Falls einmal ein Bewerber abgewiesen wurde, ist es für ihn aber auch kein Problem, eine negative Bewertung des Unternehmens abzugeben. Das könnte dann eine Racheaktion für die Ablehnung sein. Je nachdem, wie die Bewertung formuliert ist, kann es sogar eine Schädigung des Ansehens für das Unternehmen bedeuten.

    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auf negative Bewertungen zu reagieren. Dazu können die verantwortlichen Personen einen Kommentar zu einer schlechten Bewertung veröffentlichen. Damit lassen sich oftmals falsche oder übertriebene Bewertungen relativieren. Eine kompetente und sachliche Reaktion auf eine scharfe Kritik führt nicht selten dazu, dass der Arbeitgeber in einem positiven Licht dargestellt wird. Es wird dringend davon abgeraten, sich provozieren zu lassen und mit heftigen Gegenargumenten zu reagieren. Eine derartige Reaktion würde eher das Ansehen verschlechtern.

    Kontakt mit der Plattform aufnehmen

    Sind in einer Bewertung eines entlassenen oder abgelehnten Mitarbeiter Beleidigungen enthalten, sollte der betroffene Arbeitgeber die Bewertung markieren und im Zweifelsfall Kontakt mit der Plattform aufnehmen. Stellen die Moderatoren der Plattform einen Verstoß gegen die allgemeinen Richtlinien fest, entfernen sie die Bewertung. Dieser Vorgang findet jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen statt. Die Betreiber beharren zumeist auf ihr Hausrecht und entscheiden selbst, welche Bewertungen veröffentlicht oder gelöscht werden. Trotzdem gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vor solchen öffentlichen Beleidigungen zu schützen.

    Grundsätzlich ist es möglich, Glassdor Bewertungen löschen zu lassen. Es gibt erfahrene Juristen, die ihre Hilfe anbieten. Die Gebühren für die Löschung einer beleidigenden Bewertung sind überschaubar. Der Nutzen hingegen ist sehr groß. Auf Onlineplattformen aller Art hat sich der Ton in der letzten Zeit deutlich verschlechtert. Viele Nutzer sind der Meinung, dass es im Internet keine Beschränkungen mehr gibt und jeder Nutzer gegen andere Personen oder Unternehmen ablästern kann. Dass für einige Unternehmen die Existenz von einem guten Ruf abhängt, interessiert nicht mehr jeden User. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich Juristen mit der Löschung von beleidigenden oder ungerechtfertigten Bewertungen befassen.

    Sollten sich Unternehmen nicht mehr auf Bewertungsplattformen präsentieren?

    Da die Gefahr besteht, dass einige Menschen sich auf solchen Plattformen für eine Ablehnung oder etwas anderes rächen möchten, fragen sich viele Unternehmen, ob sie sich das antun sollten. Solche Bewertungsportale für Arbeitgeber sollten natürlich nicht nur von der negativen Seite und von den potenziellen Gefahren aus betrachtet werden. Sie bieten ja auch sehr viele Vorteile. Insbesondere in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels müssen Unternehmen jede Möglichkeit nutzen, um neue Mitarbeiter anzuwerben. In diesem Bereich bieten die Bewertungsportale für Arbeitgeber eine große Hilfe. Dadurch bewerben sich manchmal auch Arbeitssuchende, die aus einer anderen Branche stammen und sich beruflich verändern möchten.

    Grundsätzlich ist es ja so, dass die Menschen, die sich auf den Bewertungsportalen umsehen, auch wirklich auf der Suche nach einer neuen Herausforderung sind. Dadurch sind schon völlig andere Voraussetzungen vorhanden als von den Bewerbern, die vom Arbeitsamt zum Versenden von Bewerbungen gezwungen werden. Deshalb sind solche Portale eher ein Gewinn für Arbeitgeber und auch für Interessenten, die ernsthaft auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sind.

    Zusammenfassung

    Bewertungsportale für Arbeitgeber bieten den Unternehmen die Möglichkeit, sich zu repräsentieren und neue Mitarbeiter zu finden. Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, nutzen ebenfalls derartige Portale, um sich im Voraus besser über das jeweilige Unternehmen informieren zu können. Ungerechtfertigte negative Bewertungen können von den Arbeitgebern wieder von solch einem Portal entfernt werden. Es gibt bereits Juristen, die eine Löschung von negativen Äußerungen durchführen können.

    Kalenderblatt - 9. Dezember

    1905 Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche in Frankreich.
    1948 Die UNO-Vollversammlung verabschiedet einstimmig die Konvention gegen Völkermord (Genozid).
    1956 Vier Wochen nach der Niederwerfung des Aufstands wird von neuem der Ausnahmezustand über Ungarn verhängt.