Woiwode
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in den slawischen Sprachen im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für einen gewählten Heerführer, dessen Würde nicht erblich war;
in Russland seit Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1775 Vorsteher der Provinzialverwaltung,
in Polen seit dem 12. Jh. Statthalter in den Teilfürstentümern und seit 1918 Bezeichnung für den obersten Beamten einer Woiwodschaft;
in der Walachei, der Moldau und in Siebenbürgen (bis ins 16. Jh.) führten die Herrscher den Titel Woiwode.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |