Wohnungsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann für eine Person das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen, unter Ausschluss des Eigentümers. Die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften finden Anwendung (vgl. § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch).