Wissenswertes über die Krankenversicherung von Azubis
Aus WISSEN-digital.de
Wer eine Ausbildung beginnt, startet nicht nur beruflich in einen neuen Lebensabschnitt – auch in Sachen Versicherungen ändert sich einiges. Besonders die Krankenversicherung ist ein zentrales Thema, denn Auszubildende müssen sich in der Regel selbst versichern, was oft für Unsicherheit sorgt. Welche Regelungen gelten, welche Wahlmöglichkeiten bestehen und worauf man achten sollte, erklärt der folgende Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzlich versichert ab dem ersten Ausbildungstag
Mit Beginn der Ausbildung endet in den meisten Fällen die Familienversicherung über die Eltern. Wer mehr als 538 Euro im Monat verdient, ist in Deutschland automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die bisher kostenlose Mitversicherung entfällt also, und die Azubis werden zu eigenständigen Mitgliedern einer Krankenkasse. Doch wie viel zahlt man für die Azubi Krankenversicherung? Der genaue Beitrag zur Krankenversicherung wird einkommensabhängig berechnet.
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens – die Hälfte davon übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei etwa 1,6 Prozent liegt und vom Azubi selbst getragen wird. Insgesamt sind die Kosten für Auszubildende überschaubar, die Absicherung dafür solide.
Welche Krankenkasse ist die richtige?
Auch wenn alle gesetzlichen Kassen im Grundsatz ähnliche Leistungen bieten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede im Detail. Viele Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen an – etwa professionelle Zahnreinigungen, Zuschüsse für Sportkurse, Osteopathie oder Impfungen für Auslandsreisen. Gerade für junge Menschen können auch digitale Services wie Video-Sprechstunden, eine benutzerfreundliche App oder Bonusprogramme interessant sein. Die Wahl der Krankenkasse ist frei – Azubis können sich selbst eine passende Kasse aussuchen. Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich oder früher, wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Private Krankenversicherung: eine seltene Ausnahme
Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) steht Auszubildenden in aller Regel nicht offen. Eine private Absicherung ist erst ab einem monatlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze möglich – derzeit liegt diese bei 5.775 Euro. Solche Summen erreichen Azubis normalerweise nicht. Auch wenn Eltern privat versichert sind, bleibt dies ohne Auswirkung auf die eigene Absicherung. Sobald eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung beginnt, greift die Familienversicherung nicht mehr – und ein Wechsel in die PKV ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nur bei speziellen dualen Studiengängen oder beamtenähnlichen Ausbildungen kann es Ausnahmen geben, die aber individuell geprüft werden müssen.
Zusatzversicherungen: Mehr Leistung gegen Aufpreis
Viele gesetzlich Versicherte schließen ergänzend eine private Zusatzversicherung ab – zum Beispiel für Zahnersatz, Sehhilfen oder Behandlungen beim Heilpraktiker. Für Auszubildende ist das allerdings nur bedingt sinnvoll. In der Anfangsphase zählt vor allem eine sichere Grundversorgung, die alle gesetzlichen Kassen bieten. Wer gesundheitlich besondere Bedürfnisse hat oder bestimmte Leistungen wünscht, kann einzelne Bausteine gezielt ergänzen. Wichtig ist dabei, Angebote zu vergleichen und sich nicht vorschnell vertraglich zu binden.
Mitgliedsbescheinigung nicht vergessen
Bevor die Ausbildung offiziell beginnt, muss die Krankenkasse informiert und eine sogenannte Mitgliedsbescheinigung beim Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden. Wer sich rechtzeitig um die Wahl der Krankenkasse kümmert, kann selbst entscheiden, wo er versichert sein möchte. Wird keine Wahl getroffen, übernimmt meist die zuletzt genutzte Krankenkasse automatisch – was zwar eine Versicherungslücke verhindert, aber nicht immer die beste Option ist.
Gut informiert ins Berufsleben
Die Entscheidung für eine Krankenkasse ist eine der ersten wichtigen Weichenstellungen beim Start ins Berufsleben. Auch wenn die Beiträge für Azubis noch niedrig sind, ist es sinnvoll, sich schon früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine solide gesetzliche Absicherung, ergänzt durch sinnvolle Extras, kann langfristig entscheidend für Gesundheit und Wohlbefinden sein.
Kalenderblatt - 21. Mai
1498 | Der portugiesische Entdecker Vasco da Gama landet in Indien. |
1927 | Der Amerikaner Charles A. Lindbergh landet in Paris und schafft damit als erster den Alleinflug von New York über den Ozean. Er benötigt dafür 33 Stunden und 30 Minuten. |
1935 | Der deutsche Reichstag verabschiedet das Wehrgesetz, mit dem die Wehrpflicht wieder eingeführt wird. |
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