Winterschlaf

    Aus WISSEN-digital.de

    bei einer Reihe von Säugetieren der gemäßigten und polaren Klimazonen, besonders im Gebirge, vorzufindende Schlafperiode (vergleiche Biorhythmus) bzw. ein Zustand der Lethargie in den nahrungsarmen Wintermonaten (bis zu acht Monate).

    Die meisten Winterschläfer gehören zur Gruppe der niederen Warmblüter. Die Ruhezeit wird hormonell gesteuert. Neben der Herabsetzung der Körpertemperatur, die artspezifisch auch unter 5 °C liegen kann, sinkt die Atemfrequenz (z.T. Atempausen von einer Stunde) und die Herzfrequenz, die Schilddrüsenfunktion wird herabgesetzt und der Tageskalorienumsatz sinkt auf etwa 1/50 des Sommerumsatzes. Wird bei einem Tier im Winterschlaf die Minimaltemperatur, die durch einen Regelmechanismus gesteuert wird, unterschritten, tritt der Kältetod ein. Der kritische Punkt ist bei den einzelnen Tieren sehr unterschiedlich. Der Winterschlaf kann bei einigen Tieren durch Harnlassen unterbrochen werden. Beendet wird er durch das Einsetzen der regelmäßigen Atmung und durch das Ansteigen der Temperatur. Durch Adrenalinfreisetzung kommt es zur Hyperglykämie (Anstieg der Blutzuckerspiegels), die wieder eine koordinierte Bewegung durch die Muskeln zulässt. Um den Winterschlaf ohne Nahrungsaufnahme überstehen zu können, fressen sich die meisten Tiere im Herbst größere Fettvorräte an.

    Eine andere Form des Winterschlafs ist die Winterruhe. Hierbei fallen die Tiere (z.B. Eichhörnchen, Dachs) in einen tiefen Schlaf mit entsprechend niedrigem Stoffwechsel. Die Körpertemperatur sinkt bei diesen Tieren aber nicht ab. Deshalb ist es für einige Tiere notwendig, auch während dieser Zeit (besonders an warmen Tagen) aufzuwachen und Nahrung zu sich zu nehmen.

    Einen anderen winterschlafartigen Zustand findet man bei Vögeln (z.B. bei Kolibris, Mauersegler), die bei Nahrungsmangel und Kälte ihren Stoffwechsel herabsetzen und in eine Schlafstarre fallen. Dieser Zustand wird auch als Torpidität bezeichnet und ähnelt der Winterstarre der wechselwarmen Tiere.

    Kalenderblatt - 23. April

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