Winterausfallgeld

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    Maßnahme zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (früher: Schlechtwettergeld); 1999 neu geregelt. Die Winterausfallzeit umfasst den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März. Nach der 30. Ausfallstunde kommt das Winterausfallgeld zum Tragen, das vom Arbeitgeber gezahlt wird. Über die 100. Ausfallstunde hinausgehende Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt.