Weistum

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    (mittelhochdeutsch: wistuom, "Auskunft")

    im Mittelalter allgemein die geformte Überlieferung des alten Gewohnheitsrechts (die frühen Volksrechte setzten sich aus königlichen Verordnungen, Rechten der Grundherren und aus Weisungen rechtskundiger Männer zusammen); die Weistümer im engeren Sinne waren alte überlieferte Bauernrechte (Gewohnheitsrechte), sie wurden meist zu bestimmten Zeiten des Jahres oder aus bestimmten Anlässen von den Rechtskundigen eines Ortes verlesen; verbreitet vor allem in Süd- und Westdeutschland, im Elsass, in der Schweiz und in Österreich; das öffentliche Recht wurde seit dem 13. Jh. in zahlreichen Weistümern schriftlich festgehalten; wichtige mittelalterliche Rechtsquellen.