Weichbild
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(von mittelhochdeutsch: wichbilde, "Recht der Siedlung, Stadtrecht")
im Mittelalter die Rechte und Privilegien einer Stadt, wie sie z.B. im Magdeburger Schöffen- oder Weichbildrecht festgelegt waren; auch der zu einer Stadt oder Burg gehörige Gerichtsbezirk; allgemein Stadtkern, Altstadt.
Kalenderblatt - 25. April
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1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |