Weichbild

    Aus WISSEN-digital.de

    (von mittelhochdeutsch: wichbilde, "Recht der Siedlung, Stadtrecht")

    im Mittelalter die Rechte und Privilegien einer Stadt, wie sie z.B. im Magdeburger Schöffen- oder Weichbildrecht festgelegt waren; auch der zu einer Stadt oder Burg gehörige Gerichtsbezirk; allgemein Stadtkern, Altstadt.